Wenn ein Schüler/eine Schülerin erkrankt:
- Mitteilungspflicht:
Bitte informieren Sie die Schule unverzüglich, d. h. noch am Morgen des ersten Krankheitstages schriftlich (E-Mail) oder telefonisch, am besten zwischen 7.00 Uhr und spätestens 7.40 Uhr. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, lassen Sie es lange genug läuten und sprechen Sie dann auf den Anrufbeantworter.
Bitte melden Sie Ihr Kind immer über das Sekretariat krank. Abmeldungen bei der Lehrkraft gelten als unentschuldigt und können eine Attestpflicht nach sich ziehen!
Bitte halten Sie sich zuverlässig an diese Meldegepflogenheiten, Sie ersparen uns bei unentschuldigtem Fehlen mühsames Nachforschen. Bedenken Sie: Es geht schließlich nicht nur um die Schulpflicht, sondern letztlich um die Sicherheit Ihres Kindes! - Infektionsschutz:
Nach dem Infektionsschutzgesetz, an das auch wir als Schule uns streng zu halten haben, sind einige Erkrankungen meldepflichtig und können auch zum – vorübergehenden – Ausschluss vom Unterrichtsbesuch führen. Dazu zählen unter anderem Windpocken, Scharlach, Keuchhusten oder der Befall mit Läusen. Bei Masern oder Mumps genügt bereits die Erkrankung eines Familienmitgliedes, dass der Besuch der Schule nicht mehr gestattet werden darf. Bitte denken Sie bei der Krankmeldung daran, uns meldepflichtige Erkrankungen mitzuteilen. Falls Sie nicht sicher sind, fragen Sie nach! - Bescheinigungen und Atteste sind wie folgt erforderlich:
- Krankheitsdauer 1- 3 Tage:
- Schriftliche oder telefonische Entschuldigung (s. o.)
- Krankheitsdauer mehr als 3 Tage:
- Schriftliche oder telefonische Mitteilung über die Krankheitsdauer.
- Die Schule kann ein Attest verlangen.
- Die Vorlage eines ärztlichen Attests kann von der Schulleitung auch verlangt werden, wenn
- sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen oder
- die Krankheit am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises auftritt oder
- Zweifel an der Erkrankung bestehen.
- (BaySchO § 20 Abs. 2)
- Krankheitsdauer 1- 3 Tage:
- Antrag auf Beurlaubung
Anträge auf Beurlaubung sind mindestens drei Tage vorher über das entsprechende Modul im Schulmanager zu stellen.